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28.10.2022 - Corporate

Die Aktionäre von Meyer Burger stimmen der ordentlichen Kapitalerhöhung mit grosser Mehrheit zu und unterstützen damit den beschleunigten Wachstumskurs des Unternehmens

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA EINSCHLIESSLICH DEREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN, EINES BUNDESSTAATES ODER DES DISTRICTS OF COLUMBIA), KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIES UNZULÄSSIG WÄRE. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN INFORMATIONEN AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

 

An der ausserordentlichen Generalversammlung am 28. Oktober 2022 in Thun stimmten die Aktionäre der Meyer Burger Technology AG („Meyer Burger“ oder die „Gesellschaft“) dem Antrag des Verwaltungsrats zum Traktandum mit 98,58% Prozent der Stimmen zu, eine ordentliche Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von bis zu 934'671'850 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 0,05 pro Namenaktie durchzuführen. An der ausserordentlichen Generalversammlung waren gesamthaft 1'111'844’450 Aktien (41,63 Prozent der ausgegebenen Aktien) durch 302 Aktionäre vor Ort vertreten.

 

Verwaltungsratspräsident Franz Richter sagte zum Entscheid der Generalversammlung: „Wir danken allen Aktionärinnen und Aktionären für das Vertrauen und für die Unterstützung unserer beschleunigten Wachstumsstrategie.“

 

Informationen betreffend Bezugsrechtsangebot

Die Kapitalerhöhung soll in der Form eines Bezugsrechtsangebots an die bisherigen Aktionäre stattfinden. Meyer Burgers Aktionäre erhalten ein Bezugsrecht für jede Namenaktie, die sie am 31. Oktober 2022 (nach Börsenschluss) halten. Die Bezugsrechte werden voraussichtlich vom 1. November 2022 bis 7. November 2022 an der SIX Swiss Exchange gehandelt und, vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen ausländischer Rechtsordnungen, vom 1. November 2022 bis 9. November 2022, 12:00 Uhr mittags MEZ ausübbar sein. Die Kotierung und der erste Handelstag der neuen Namenaktien an der SIX Swiss Exchange werden auf den 11. November 2022 erwartet. Der Verwaltungsrat behält sich eine Anpassung des Zeitplans vor.

 

Die Aktionäre sollten zu gegebener Zeit von ihrer Depotbank Informationen über die Durchführung der ordentlichen Kapitalerhöhung erhalten und werden gebeten, gemäss den Anweisungen der Depotbank vorzugehen, wenn sie Aktien zeichnen und ihre Bezugsrechte ausüben möchten.

 

 

Kontakte:

Meyer Burger Technology AG Dynamics Group AG
Dana Ritzmann Andreas Durisch
Corporate Communications Senior Partner
M. +49 152 2266 2905 T. +41 43 268 27 47
  M. +41 79 358 87 32
dana.ritzmann@meyerburger.com adu@dynamicsgroup.ch

 

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Dieses Dokument ist kein Prospekt im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes und kein Prospekt im Sinne anderer anwendbarer Gesetze. Kopien dieses Dokuments dürfen nicht in Jurisdiktionen versandt oder in Jurisdiktionen verteilt werden, in denen dies gesetzlich verboten ist. Die hierin enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung vor einer Registrierung, einer Befreiung von der Registrierung oder der Qualifizierung gemäss den Wertpapiergesetzen einer Rechtsordnung ungesetzlich wäre. Dieses Dokument stellt Werbung im Sinne von Artikel 68 des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes dar. Es ist eine Mitteilung an die Anleger mit dem Ziel, diese auf Finanzinstrumente aufmerksam zu machen. Anlageentscheidungen in Bezug auf Wertpapiere sollten nicht auf der Grundlage dieser Werbung getroffen werden. Eine Entscheidung, in Wertpapiere der Meyer Burger Technology AG zu investieren, sollte ausschliesslich auf der Grundlage des von Meyer Burger Technology AG zu diesem Zweck zu veröffentlichenden Prospekts erfolgen.

Dieses Dokument ist nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschliesslich ihrer Territorien und Besitzungen, jedes Bundesstaates der Vereinigten Staaten und des District of Columbia), Kanada, Japan oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion bestimmt, in der dies rechtswidrig wäre. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren in diesen Jurisdiktionen oder in anderen Jurisdiktionen, in denen dies ungesetzlich wäre, dar. Insbesondere dürfen das Dokument und die darin enthaltenen Informationen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder anderweitig übermittelt werden. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäss dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder den Gesetzen eines Bundesstaates registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäss dem Securities Act registriert oder von der Registrierungspflicht befreit. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden.

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Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, hat die Meyer Burger Technology AG weder die Absicht noch eine Verpflichtung, diese Publikation oder Teile davon nach dem heutigen Datum zu aktualisieren, auf dem neuesten Stand zu halten oder zu überarbeiten.