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Stapelweise Hochleistungsmodule von Meyer Burger
27.09.2024 - Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Meyer Burger gibt vorläufige Halbjahreszahlen bekannt und plant Veröffentlichung des Halbjahresberichts bis Ende Oktober

  • Meyer Burger meldet konsolidierten Umsatz von CHF 48,7 Millionen im ersten Halbjahr 2024
  • SIX genehmigt Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Halbjahresberichts bis Ende Oktober 2024

Die Meyer Burger Technology AG gibt vorläufige Finanzergebnisse für das erste Halbjahr 2024 bekannt. Demnach konnte ein Umsatz in Höhe von CHF 48,7 Millionen erzielt werden, wovon CHF 43,4 Millionen auf Verkäufe von Solarmodulen entfielen. Zum 30. Juni 2024 verfügte das Unternehmen auf konsolidierter Basis über liquide Mittel in Höhe von CHF 158,6 Millionen.

Wie bereits am 18. September 2024 gemeldet, befindet sich Meyer Burger in einem Restrukturierungsprogramm, das die Rückkehr zur Profitabilität ermöglichen soll. Zur Schliessung der verbleibenden Finanzierungslücke werden aktuell verschiedene Möglichkeiten verfolgt.

Die in dieser Mitteilung veröffentlichten vorläufigen Finanzzahlen sind ungeprüft und können sich bis zur endgültigen Fertigstellung des Halbjahresberichts noch ändern. Das Unternehmen plant, den Halbjahresbericht, der auch Fortschritte der Neuausrichtung wiedergibt, bis am 31. Oktober 2024 zu veröffentlichen.

Entscheid von SIX Exchange Regulation

SIX Exchange Regulation hat Meyer Burger gestattet, den Halbjahresbericht 2024 bis spätestens am 31. Oktober 2024 zu veröffentlichen. Meyer Burger ist dabei, die Auswirkungen ihrer kommunizierten strategischen Neuausrichtung, einschliesslich der Massnahmen des Restrukturierungsprogramms, im Halbjahresbericht abzubilden. Wie von SIX Exchange Regulation verlangt, druckt Meyer Burger den folgenden Auszug aus dem Entscheid von SIX Exchange Regulation ab:

I. Das Gesuch um Ausnahme von Aufrechterhaltungspflichten und damit der Aufschub der Publikation des Halbjahresberichts 2024 sowie die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bis spätestens Donnerstag, 31. Oktober 2024 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b) genehmigt:

a. SIX Exchange Regulation AG behält sich vor, den Handel mit Effekten von Meyer Burger allenfalls einzustellen, wenn diese ihren Halbjahresbericht 2024 nicht bis spätestens Donnerstag, 31. Oktober 2024, 23.59 Uhr nach den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation AG einreicht.

b. Meyer Burger hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis am Montag, 30. September 2024, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität zu veröffentlichen. Diese Medienmitteilung hat:

- den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an prominenter Stelle zu enthalten;

- die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung des Halbjahresberichts 2024 zu erwähnen.


Medienkontakte:

Meyer Burger Technology AG 
Anne Schneider 
Head Corporate Communications 
M. +49 174 349 17 90 
anne.schneider@meyerburger.com

Alexandre Müller
Investor Relations
M. +41 43 268 3231
alexandre.mueller@meyerburger.com