Medienmitteilung
Thun, 2. Mai 2019
Meyer Burger Technology AG – Generalversammlung 2019
An der ordentlichen Generalversammlung der Meyer Burger Technology AG (SIX Swiss Exchange MBTN) vom 2. Mai 2019 waren 229‘595‘864 Namenaktien zu Beginn der Generalversammlung vertreten, was rund 33.5% des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals entspricht. 262 Aktionäre nahmen persönlich an der Generalversammlung teil. Durch diese Aktionäre und durch Dritte vertretene Namenaktien beliefen sich auf 66‘623‘008 Aktienstimmen. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter vertrat 162‘972‘856 Namenaktien.
Die Generalversammlung genehmigte den Lagebericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2018. Der Vergütungsbericht 2018 wurde in einer konsultativen Abstimmung ebenfalls genehmigt.
Die Generalversammlung bewilligte die Verwendung des Bilanzergebnisses und erteilte den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018.
Neu in den Verwaltungsrat wurden Dr. Remo Lütolf (inkl. Wahl als Verwaltungsratspräsident) und Andreas R. Herzog gewählt. Die bisherigen Verwaltungsratsmitglieder Dr. Franz Richter und Hans-Michael Hauser wurden von der Generalversammlung ebenfalls wiedergewählt. In den Nominierungs- und Entschädigungsausschuss wurden Hans-Michael Hauser und Andreas R. Herzog gewählt.
Für ein weiteres Jahr wurde PricewaterhouseCoopers AG, Bern, als Revisionsstelle und Herr lic. iur. André Weber als unabhängiger Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wiedergewählt.
Die Generalversammlung genehmigte die maximalen Gesamtsummen der Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2020.
Zudem genehmigte die Generalversammlung den Antrag des Verwaltungsrats betreffend Modifikation und Anpassung des bestehenden genehmigten Kapitals und der entsprechenden Statutenänderung.
Die gestellten Aktionärsanträge (Sentis Capital PCC) betreffend Streichung von Art. 3a der Statuten (Aufhebung des genehmigten Kapitals); Änderung von Art. 8 der Statuten (Recht der Aktionäre auf Einberufung einer Generalversammlung); Änderung von Art. 35 der Statuten (Amtsdauer der Revisionsstelle) wurden, wie vom Verwaltungsrat empfohlen/beantragt, von der Generalversammlung abgelehnt.
Der Aktionärsantrag (Sentis Capital PCC) betreffend Änderung von Art. 10 der Statuten (Bekanntmachung des Geschäftsberichts) wurde entgegen der Empfehlung/Antrag des Verwaltungsrats von der Generalversammlung angenommen.
Die Aktionärsanträge (Sentis Capital PCC) betreffend Änderung von Art. 10 der Statuten (Traktandierungsrecht der Aktionäre) und Änderung von Art. 28 der Statuten (Mandate ausserhalb der MBT) wurden, wie auch vom Verwaltungsrat empfohlen/beantragt, von der Generalversammlung angenommen.
Ein weiterer an die Generalversammlung gestellter Aktionärsantrag auf Wahl von Urs M. Fähndrich als Mitglied des Verwaltungsrats wurde durch die Generalversammlung auf Empfehlung/Antrag des Verwaltungsrats abgelehnt.
Kontakte:
Ingrid Carstensen
Head of Corporate Communications
Tel: +41 (0)33 221 28 34
ingrid.carstensen@meyerburger.com
Stefan Diepenbrock
Senior Corporate Communications Manager
Tel: +41 (0)33 221 27 85
stefan.diepenbrock@meyerburger.com