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28.10.2022 - Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Meyer Burger veröffentlicht die Bedingungen der geplanten ordentlichen Kapitalerhöhung mit einem angestrebten Bruttoerlös von rund CHF 250 Millionen

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (EINSCHLIESSLICH DEREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN, EINES BUNDESSTAATES ODER DES DISTRICTS OF COLUMBIA), KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIES UNZULÄSSIG WÄRE. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN INFORMATIONEN AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

 

  • Der Verwaltungsrat beantragt an der ausserordentlichen Generalversammlung Genehmigung der Ausgabe von bis zu 934'671'850 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 0,05 pro Aktie.
  • Voraussichtich wird bestehenden Aktionären, die bei Börsenschluss am 31. Oktober 2022 Meyer Burger Aktien halten, ein Bezugsrecht pro bestehende Aktie zugeteilt. Die Inhaber von 20 Bezugsrechten sind berechtigt, 7 angebotene Aktien zu einem Preis von CHF 0,267 pro neue Aktie zu erwerben.
  • Der Handel der Bezugsrechte an der SIX Swiss Exchange beginnt voraussichtlich am 1. November 2022 und endet voraussichtlich am 7. November 2022. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 1. November 2022 und endet voraussichtlich am 9. November 2022 um 12.00 Uhr MEZ. Der erste Handelstag der neuen Namenaktien sowie Lieferung und Zahlung ist für den 11. November 2022 vorgesehen.

 

Der Verwaltungsrat der Meyer Burger Technology AG („Meyer Burger“ oder die „Gesellschaft“) wird der heutigen ausserordentlichen Generalversammlung („GV“), die um 10:00 Uhr MESZ in Thun stattfinden wird, beantragen, das Aktienkapital der Gesellschaft um CHF 46'733'592,50 von CHF 133'524'550,55 auf CHF 180'258'143,05 durch Ausgabe von bis zu 934'671'850 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 0,05 pro Aktie („Neue Aktien“) zu erhöhen.

 

Für die bis zu 934'671'850 Neuen Aktien werden die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre direkt oder indirekt gewährt, vorbehaltlich rechtlicher Einschränkungen in ausländischen Rechtsordnungen. Der Bezugspreis pro neue Aktie wird CHF 0,267 betragen, was zu einem Bruttoerlös von rund CHF 250 Millionen führt.

 

Voraussichtlich werden die Meyer Burger Aktionäre für jede Namenaktie, die sie am 31. Oktober 2022 (nach Börsenschluss) halten, ein Bezugsrecht erhalten. Die Bezugsrechte werden übertragbar und über den vorgesehenen Bezugsrechtshandel an der SIX Swiss Exchange handelbar sein. 20 Bezugsrechte berechtigen ihre Inhaber zum Bezug von 7 Neuen Aktien, vorbehaltlich gewisser Einschränkungen, die für das Angebot von Bezugsrechten gelten, einschliesslich rechtlicher Einschränkungen in ausländischen Rechtsordnungen.

 

Aktien, für die während der Bezugsfrist keine Rechte ausgeübt wurden, können durch ein Bankensyndikat verkauft werden. Für den Fall und in dem Umfang, dass nicht alle Neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebots bezogen bzw. in einer möglichen anschliessenden Platzierung veräussert wurden, hat sich das Bankensyndikat, vorbehaltlich gewisser Bedingungen verpflichtet, diese Neuen Aktien zum Angebotspreis zu erwerben.

 

Alle Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung planen ihre Bezugsrechte auszuüben. Zusätzlich sind die Gesellschaft und alle Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung übliche Lock-up Verpflichtungen eingegangen für 180 Tage (im Falle der Gesellschaft) und 12 Monate (im Falle der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung) nach dem ersten Handelstag der Neuen Aktien. 

 

Die Aktionäre sollten zu gegebener Zeit von ihrer Depotbank Informationen über die Durchführung der ordentlichen Kapitalerhöhung erhalten und werden gebeten, gemäss den Anweisungen der Depotbank vorzugehen, wenn sie die Neuen Aktien zeichnen und ihre Bezugsrechte ausüben möchten. Aktionäre sollten beachten, dass Depotbanken kürzere Fristen zur Ausübung der Bezugsrechte setzen können.

 

Voraussichtlicher Zeitplan der Kapitalerhöhung und Bezugsrechtsemission

Datum

31. Oktober 2022
- Publikation des Prospekts

1. November 2022
- Beginn Bezugsrechtshandel an der SIX Swiss Exchange
- Beginn der Bezugsfrist

7. November 2022
- Ende Bezugsrechtshandel an der SIX Swiss Exchange (bei Börsenschluss)

9. November 2022
- Ende der Bezugsfrist um 12:00 Uhr (mittags) MEZ
- Mögliche Platzierung der „Rump Shares“

10. November 2022
- Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister

11. November 2022
- Erster Handelstag der Neuen Aktien an der SIX Swiss Exchange
- Lieferung der Neuen Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises

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Kontakte:

Meyer Burger Technology AG Dynamics Group AG
Dana Ritzmann Andreas Durisch
Corporate Communications Senior Partner
M. +49 152 2266 2905 T. +41 43 268 27 47
  M. +41 79 358 87 32
dana.ritzmann@meyerburger.com adu@dynamicsgroup.ch

 

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Eine Entscheidung, in Wertpapiere der Meyer Burger Technology AG zu investieren, sollte ausschliesslich auf der Grundlage des von Meyer Burger Technology AG zu diesem Zweck zu veröffentlichenden Prospekts erfolgen.

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