- Meyer Burger weist sämtliche Anschuldigungen des kürzlich gegründeten «Schweizerischen Anlegerschutzvereins (SASV)» zurück.
- Meyer Burger hat sich bei der Abhaltung seiner Generalversammlung an rechtliche Bestimmungen und geltende Corporate Governance-Regeln gehalten.
- Der Vorwurf einer angeblichen Ungleichbehandlung von Aktionären im Rahmen der Privatplatzierung neuer Aktien und einer Wandelanleihe ist unzutreffend.
- Meyer Burger Verwaltungsrat Mark Kerekes ist weder an Meyer Burgers Aktionär Sentis Capital Cell 3 PC beteiligt noch wird Einfluss auf deren Managemententscheidungen ausgeübt.
- Meyer Burger hat seinen Anteil an Oxford Photovoltaics Limited (Oxford PV) korrekt gemeldet.
Die Meyer Burger Technology AG (MBTN) sieht sich aktuell Vorwürfen durch den am 19. Juli 2021 gegründeten «Schweizerischer Anlegerschutzverein (SASV)» ausgesetzt.
Entgegen dem Vorwurf des Vereins fand die 21. Ordentliche Generalversammlung von Meyer Burger am 4. Mai 2021 unter Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen und Corporate Governance Regeln statt. Alle Beschlüsse der Generalversammlung wurden gleichentags ad hoc publiziert, und das Notariats-Protokoll wurde am 16. Juni 2021 auf der Website von Meyer Burger veröffentlicht. Sämtliche der Gesellschaft unmittelbar vor der Generalversammlung zugestellten Fragen und Antworten sind im Wortlaut im Anhang zum Protokoll der Generalversammlung wiedergegeben. Letzteres wurde am 09. Juli 2021 auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht, wobei für die Veröffentlichung des Protokolls keine gesetzliche Frist bestand.
Der Vorwurf einer angeblichen Ungleichbehandlung von Aktionären im Rahmen der jüngsten Privatplatzierung neuer Aktien und einer Wandelanleihe ist falsch. Es fand insbesondere keine Bevorzugung des namentlich erwähnten Aktionärs Sentis Capital Cell 3 PC statt. Am 12. Juli 2021 hatte die Sentis Capital Cell 3 PC öffentlich über Veränderungen ihrer Beteiligungsquote an Meyer Burger informiert und bekanntgegeben, anlässlich der jüngsten Kapitalmassnahmen von Meyer Burger weder für die Aktienplatzierung noch für die Wandelanleihe eingeladen worden zu sein.
Am 20. April 2020 trat Mark Kerekes auf Basis einer expliziten Forderung des damaligen Verwaltungsrats im Zusammenhang mit seiner Kandidatur und Wahl in den Verwaltungsrat der Meyer Burger von allen Funktionen in der Sentis Capital Cell 3 PC zurück. Daher hat, entgegen der Darstellung des «SASV», Sentis Capital Cell 3 PC keine Verpflichtung zur Meldung von Managementtransaktionen, da Mark Kerekes weder an Sentis Capital Cell 3 PC beteiligt ist noch Einfluss auf deren Managemententscheidungen hat.
Weiter wird durch den «SASV» fälschlich unterstellt, dass Meyer Burger den Markt im Zusammenhang mit der Erhöhung der Anteile an Oxford PV nicht informiert habe. Meyer Burger berichtete bereits im Geschäftsbericht 2019 transparent über die Einlösung ihrer Option zum Kauf zusätzlicher Aktien, was den Anteil von Meyer Burger an Oxford PV von 18.4% auf 19.8% erhöhte.
Meyer Burger weist sämtliche vorgebrachten Vorwürfe zurück und fordert den «SASV» auf, ihr ruf- und geschäftsschädigendes Verhalten einzustellen. Meyer Burger behält sich rechtliche Schritte vor.
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