Wähle ein anderes Land oder eine andere Region, um Inhalte für deinen Standort zu sehen.
30.01.2020 - Corporate

Meyer Burger wird im Sanktionsverfahren der SIX Swiss Exchange mehrheitlich bestätigt: Schiedsgericht korrigiert das Urteil der SIX Sanktionskommission

 

Medienmitteilung

Thun, 30. Januar 2020

 

 

Meyer Burger wird im Sanktionsverfahren der SIX Swiss Exchange mehrheitlich bestätigt: Schiedsgericht korrigiert das Urteil der SIX Sanktionskommission

 

 

Meyer Burger Technology AG (SIX Swiss Exchange: MBTN) hat die Auswirkungen der Schliessung der ehemaligen Tochtergesellschaft Diamond Materials Tech Inc. (DMT) in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen von Swiss GAAP FER periodengerecht im konsolidierten Jahresabschluss 2016 ausgewiesen. Dies hat das Schiedsgericht der SIX Swiss Exchange mit Urteil vom 20. Januar 2020 (zugestellt am 28. Januar 2020) entschieden und den diesbezüglichen Entscheid der Sanktionskommission der SIX Swiss Exchange AG vom 8. Oktober 2018, der zum gegenteiligen Schluss kam, korrigiert. Weiter hat das Schiedsgericht entschieden, dass die Verbuchung der Auswirkungen der Schliessung von DMT im ordentlichen Ergebnis und nicht im ausserordentlichen Ergebnis der Jahresrechnung 2016 hätten ausgewiesen werden sollen. Das Schiedsgericht hat der Gesellschaft für diesen Mangel eine Busse von CHF 10’000 auferlegt und damit die ausgefällte Busse der Sanktionskommission von CHF 100'000 stark reduziert.

SIX Swiss Exchange AG hatte gegen Meyer Burger im Juni 2018 einen Sanktionsantrag gestellt (vgl. Medienmitteilung der SIX Exchange Regulation vom 13. Juni 2018) und der Gesellschaft vorgeworfen, sie habe entgegen den Bestimmungen von Swiss GAAP FER die Auswirkungen der Schliessung von DMT (vgl. Medienmitteilung von Meyer Burger vom 1. März 2017) nicht periodengerecht bereits in der konsolidierten Jahresrechnung 2016 statt erst in der Jahresrechnung 2017 erfasst und fälschlicherweise als ausserordentliches Ergebnis ausgewiesen. Diese Vorwürfe wurden von Meyer Burger bestritten. Weitere ursprünglich von der SIX Swiss Exchange in ihrer Medienmitteilung vom 13. Juni 2018 behauptete Mängel im Jahresabschluss 2016 und im Halbjahresabschluss 2017 der Gesellschaft wurden im Verfahren nicht weiterverfolgt.

Das Schiedsgericht führte aus, dass die einschlägigen Swiss GAAP FER Bestimmungen für die Verbuchung der Schliessungsfolgen von DMT im ordentlichen oder ausserordentlichen Ergebnis vage formuliert seien bzw. in einem gewissen Ausmass für Verwirrung sorgen.

Mit dem Schiedsurteil wurden die Kosten des Sanktions- und des Schiedsverfahrens mehrheitlich der SIX Swiss Exchange auferlegt.

Meyer Burger prüft, ob und in welcher Weise das Urteil des Schiedsgerichts in der konsolidierten Jahresrechnung 2019 zu berücksichtigen ist.

Kontakte:

Nicole Borel

Head of Corporate Communications

Tel: +41 (0)33 221 28 34

nicole.borel@meyerburger.com

Jan Gregor

c/o Gregor Communications GmbH

Tel: +41 (0)33 221 24 02

jan.gregor@meyerburger.com